Life in Hope

gUG (haftungsbeschränkt)

Psychosoziale Hilfen

Einige unserer Mitarbeiter

Was wir tun

Life in Hope bietet ...

Eingliederungshilfe für psychisch kranke Menschen (früher: ambulante Betreuung)
Eingliederungshilfe für geistig behinderte Menschen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Intelligenzminderung
Eingliederungshilfe für Menschen mit Suchterkrankungen

Unsere Arbeit

Wir sind ein psychosozialer Dienst (auf der Basis des SGB IX, § 29). Psychisch kranken Menschen bieten wir Hilfe im Alltag an. Dafür stellen wir qualifizierte und erfahrene Fachkräfte zur Verfügung, so z.B. Sozialpädagogen, die über die nötige pädagogische Ausbildung verfügen.

Reicht das Hilfsangebot nicht aus, so können wir Ihnen – das Einverständnis des Landeswohlfahrtsverbandes vorausgesetzt – die sogenannte kompensatorische Assistenz anbieten. Hierbei begleiten unsere Mitarbeiter/-Innen Sie zur Kranken-gymnastik, zu Ärzten und warten ggf. auch auf Sie.

Unser komplettes Angebot finden Sie hier oder rufen Sie uns gerne an:

Unser Leitbild

Wir haben ein christliches Menschenbild: Jeder Mensch hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Die Grundbedürfnisse müssen erfüllt sein, wie z.B. Essen, Trinken, Schlaf, soziale Kontakte. Wir wissen, dass Einsamkeit krank machen kann.

Jeden Menschen betrachten wir als kostbar und von Gott geliebt.

Birgit Henne
Diplom- Sozialpädagogin (Diplom II), Finanzdienstleistungs-Ökonomin

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie zu uns kommen wollen?

Sie benötigen eine Diagnose von einem Psychiater oder einer Psychiaterin oder aus einer psychiatrischen Klinik. Wenn Sie diese noch nicht haben, können wir eventuell helfen, dass Sie diese bekommen.

Rechtsgrundlage

Wir arbeiten mit dem Persönlichen Budget, dieses ist festgehalten im Neunten Sozialgesetzbuch, also SGB IX, § 29.

Wenn Sie bestimmte Vermögensgrenzen nicht überschreiten, bekommen Sie das Persönliche Budget, die sogenannte Eingliederungshilfe von den Sozialämtern überwiesen. Wir helfen Ihnen dabei und erklären Ihnen alles Schritt für Schritt.

Das Persönliche Budget wird bei den Sozialämtern beantragt, dann folgt ein sogenanntes Hilfeplangespräch, es gibt eine Zielvereinbarung, eine Kostenzusage, einen Teilhabeplan und dann kann es losgehen. Wir begleiten Sie und sind immer an Ihrer Seite. In der Regel gehen wir auch in Vorleistung. Das heißt, wir betreuen und unterstützen Sie schon bevor die ganzen Formalitäten erledigt sind, also, bevor das Geld kommt.

Kontakt

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe? Melden Sie sich mit jedem Anliegen gerne direkt bei uns. Wir helfen Ihnen weiter.